Anerkennung ausländischer Berufsschullehrkräfte in Deutschland

So können sich Menschen aus Europa ihren Abschluss anerkennen lassen.
Anerkennung ausländischer Berufsschullehrkräfte
Der Weg zur Berufsanerkennung kann schwierig sein, aber er lohnt sich. © iStock / fizkes

Berufsanerkennung als ausländische Lehrkraft

Wenn Sie in Ihrem Heimatland zur Berufsschullehrkraft ausgebildet wurden und in Deutschland als Berufsschullehrkraft arbeiten möchten, müssen Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen. In diesem Artikel behandeln wir folgendes Szenario: Sie kommen aus einem Land der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und haben Ihren Berufsabschluss in einem dieser Länder gemacht. Eine Liste der Länder finden Sie am Ende des Artikels. Für Abschlüsse aus anderen Ländern (= Drittländern) gelten andere Bedingungen. Wir werden einen eigenen Artikel dazu veröffentlichen.

Der Lehrberuf an Schulen unterliegt in Deutschland bestimmten gesetzlichen Regeln. Dazu zählt zum Beispiel der Hochschulabschluss. Für Menschen aus dem Ausland gilt: Die Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation muss geprüft werden, damit sie als Lehrkraft arbeiten dürfen. Eine Schwierigkeit dabei ist, dass die Anerkennung der ausländischen Lehrkräfte nicht deutschlandweit, sondern in den einzelnen Bundesländern geregelt und unterschiedlich gehandhabt wird. Allerdings gibt es nur kleine Unterschiede. Wir versuchen im Folgenden, eine Übersicht zu geben.

Kurzer Exkurs: Berufsbildung in Deutschland und Europa

Die Berufsbildung in Deutschland erfolgt für einen Großteil der Lehrberufe im dualen System. Die Auszubildenden lernen an 3-4 Tagen pro Woche im Ausbildungsbetrieb berufsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten. An 1-2 Tagen besuchen Sie die Berufsschule und lernen dort ebenfalls berufsspezifische Inhalte, aber auch allgemeinbildende Fächer wie Englisch, Sport und Sozialkunde. In den meisten europäischen Ländern gibt es in der beruflichen Ausbildung ebenfalls Berufsschulen. Die Auszubildenden lernen dann entweder nur in der Schule (z. B. in Estland und Norwegen) oder auch im dualen System (z. B. in Österreich, Frankreich und Dänemark). Die Berufsausbildung in Europa variiert stark, aber es gibt immer mehr Bestrebungen, sie einheitlicher zu gestalten. Auch die Ausbildung der Lehrkräfte unterscheidet sich teilweise, aber es gibt eine Gemeinsamkeit: Alle europäischen Länder setzen eine akademische Ausbildung bestehend aus Bachelor/Master-Abschluss in einer Fachwissenschaft sowie Pädagogik voraus.

Die Anerkennung

Zuständige Stellen
Für die Anerkennung der ausländischen Qualifikationen sind die Kultusministerien der Bundesländer zuständig.

Kosten
In einigen Ländern, z. B. in Bayern und Sachsen, ist der Antrag kostenlos. In manchen Ländern fallen Kosten von mehreren hundert Euro an. Beachten Sie auch, dass Übersetzungen und zum Teil amtliche Beglaubigungen Ihrer Dokumente nötig sind. Dafür können ebenfalls Kosten entstehen.

Deutschkenntnisse
Generell ist ein C2-Abschluss nachzuweisen. Manche Bundesländer fordern nur einen C1-Nachweis, z. B. Bayern und Sachsen. Das Zertifikat ist noch nicht bei Antragstellung nötig, sondern erst kurz vor der Einstellung an einer Schule.

Dokumente
Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen. Die Übersetzungen müssen von offiziell zugelassenen Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht sein. Die zuständige Behörde wird Ihnen mitteilen, bei welchen Dokumenten Sie das Original abgeben müssen und bei welchen Dokumenten eine Kopie reicht. Manche Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Das heißt, eine Behörde oder ein Notar bestätigt die Echtheit des Dokuments und der Unterschrift.


Folgende Dokumente werden benötigt (je nach Bundesland können weitere Dokumente dazu kommen, Informationen dazu bekommen sie hier):

  • Antragsformular der zuständigen Stelle. In manchen Ländern genügt ein formloser Antrag.
  • Nachweis der Identität: Reisepass/ Personalausweis, Geburtsurkunde, Eheurkunde
  • Nachweis der Berufsqualifikation: Zeugnisse/ Berufsurkunde (Schulabschluss sowie Ausbildung/ Studium), Lebenslauf, Inhalte und Noten der Ausbildung, Berufserfahrung, sonstige Qualifikationen, Nachweis der pädagogischen Ausbildung
  • Auskunft, falls schon einmal ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde

 

Diese Dokumente werden kurz vor der Einstellung benötigt:  

  • Nachweis der persönlichen Eignung (Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder aus Deutschland)
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Attest)
  • Sprachzertifikat C2 bzw. C1


Verfahren der Anerkennung
Die Prüfung der Gleichwertigkeit dauert in der Regel ca. 3 Monate. In dieser Zeit kontaktiert Sie das zuständige Ministerium, falls noch Dokumente fehlen. Dann erhalten Sie den Bescheid mit dem Ergebnis, das unterschiedlich ausfallen kann:

  • Volle Anerkennung
    Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Beruf gleichwertig.
  • Teilweise Anerkennung
    Ihre ausländische Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Beruf nur teilweise gleichwertig. Der Grund dafür ist meist, dass es wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation gibt. Lesen Sie unten, was Sie dann tun können.
  • Keine Anerkennung
    Ihre Berufsqualifikation ist mit dem deutschen Beruf nicht gleichwertig. Die Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation sind zu groß. Lesen Sie unten, was Sie dann tun können.

Was mache ich, wenn mein Abschluss nicht anerkannt wird?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, doch noch die Berufsanerkennung zu erreichen. Außerdem können Sie auch ohne Anerkennung Ihrer Qualifizierung in einigen Bildungsberufen bzw. Bildungsinstitutionen arbeiten.

  • Ausgleichsmaßnahme: Wenn Ihre Berufsqualifikation laut dem Bescheid des Ministeriums nicht gleichwertig ist, können Sie die Unterschiede durch Teilnahme an einer Maßnahme ausgleichen. So kann ihr Abschluss doch noch anerkannt werden. In der Regel sind diese Maßnahmen entweder ein Anpassungslehrgang (Arbeit als Lehrkraft an einer Schule unter Aufsicht, Teilnahme an Praktika oder Lehrveranstaltungen an Universität oder Hochschule). Oder sie machen eine Eignungsprüfung (Lehrproben und schriftliche oder mündliche Prüfungen, z. B. in Fachwissenschaften oder Fachdidaktik).
  • Quereinstieg: In manchen Bundesländern kann man auch ohne Lehramtsstudium oder Berufsanerkennung als Lehrkraft arbeiten. Der Quereinstieg ist meistens dann möglich, wenn es für das Unterrichtsfach zu wenige Lehrkräfte gibt. Die nötigen Infos erhalten Sie bei den Berufsschulen, den Schulämtern oder den Kultusministerien.
    Vertretungslehrkraft: Wenn eine Schule Lehrermangel (z. B. aufgrund von längerer Krankheit) hat, stellt sie manchmal zusätzliche Lehrkräfte ein. Hier ist nicht zwingend ein deutscher Abschluss nötig. Die Verträge sind aber in der Regel auf maximal ein Schuljahr befristet und können nicht immer verlängert werden.
  • Förderklassen: Wenn Sie Germanistik studiert haben oder eine Qualifikation in Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ) haben, könnten Sie in Internationalen Förderklassen (IFK/FFM) unterrichten. In diesen Klassen werden Schülerinnen und Schüler mit fehlenden Deutschkenntnissen gefördert, können ihren Schulabschluss nachholen und erhalten berufliche Orientierung.
  • Privatschulen (Schulen, die nicht staatlich geführt sind, sondern z. B. von kirchlichen Einrichtungen, Vereinen oder Privatpersonen): Es gibt in Deutschland auch zahlreiche private Berufsschulen. Diese fordern nicht immer einen deutschen Abschluss. Sie können sich direkt bei der Privatschule bewerben, da hier die Behörden nicht zuständig sind.
  • Erwachsenenbildung: Sie können eventuell als Dozent an Volkshochschulen oder als Lehrkraft für Deutsch als Fremdsprache (DaF) oder Deutsch als Zweitsprache (DaZ) arbeiten. Verschiedene Institutionen wie zum Beispiel die Goethe-Institute und Berlitz Sprachschulen bieten solche Kurse für Erwachsene an. Vielleicht können Sie dort auch ihre Muttersprache unterrichten.
  • Hochschulen: Möglicherweise können Sie in Ihrem Fachbereich als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an Hochschulen arbeiten.


Wenn Sie wissen möchten, wie die Chancen auf Anerkennung Ihres Berufsabschlusses stehen, nutzen Sie bitte das Anerkennungsportal der Bundesregierung. Hier sehen Sie auch die im jeweiligen Bundesland geltenden Regeln.

Abschlüsse aus folgenden Ländern können anerkannt werden: 

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern
Autor
HubbS-Redaktion
aktualisiert
aktualisiert: 12.04.2024